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Machen Schnelltests den Lockdown im Einzelhandel verfassungswidrig?

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/einzelhaendler-klagen-gegen-corona-lockdown-und-wollen-oeffnen-17213734.html

Die Einzelhändler klagen gegen die Lockdown-Anordnungen der Bundesregierung und der Landesregierungen. Recht haben sie – aber ob der Weg, die Lockdown-Verordnungen in ihrem Bestand anzugreifen, der richtige ist, ist fraglich. Ein Verwaltungsgericht wird sich möglicherweise schwertun, die Dämme zu öffnen. Es kann ja keine Schutzmaßnahmen verhängen. Eine Norm ist im übrigen schon dann verfassungsgemäß, wenn sie verfassungskonform ausgelegt werden kann. So könnte das Gericht die Klagen ablehnen, obwohl es den Lockdown in der weiten Form für verfassungswidrig hält.

Der Einzelhandel wäre daher auf dem wesentlich sichereren Weg, wenn die Unternehmen bei den örtlichen Behörden Genehmigungsanträge auf Öffnung unter bestimmten Voraussetzungen stellen würden, z.B. indem sie Schnelltests durch speziell geschultes Personal durchführen + die Einhaltung der AHA-Regeln garantieren. Eine/ein Corona-Beauftragte/-r pro Schicht, z.B. der/die Betriebs-Ersthelfer/-in, ist schnell geschult. In diesem Fall tun die Verwaltungsgerichte sich möglicherweise wesentlich leichter, eine Ablehnung im Einzelfall auch mal aufzuheben. So könnten die Einzelhändler die Öffnung schneller, effizienter, rechtssicherer und auch nachhaltiger durchsetzen – und gleichzeitig einen Beitrag zur Identifizierung unerkannt positiver spreader leisten, die dann an die Testzentren zur endgültigen Klärung, etwa über einen PCR-Test, weiter geleitet werden könnten. Die Verwaltungsgerichte kennen ihr  Verfassungsrecht sehr gut und wenden es auch an, was sie gerade wegen der Corona-Beschränkungen in der Vergangenheit schon mehrfach gezeigt haben. Wenn von einer Gruppe von Menschen keine meßbare Gefahr ausgeht, darf man die Freiheitsrechte anderer Betroffener – insbeondere die Berufsausübungsfreiheit und das Recht an dem eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb der Enzelhändler – nicht beschränken und schon gar nicht auf Null. Das wäre schnell übermäßig und damit verfassungswidrig. Mein Rat wäre daher: Öffnung unter bestimmten Voraussetzungen (Testen + AHA-Regeln) örtlich beantragen, Lockdown-Verordnung verfassungskonform auslegen und einen konkreten Ablehnungsbescheid dann örtlich angreifen.

Der Erste in jeder Stadt hat den Werbeeffekt!

Viel Erfolg!

Machen Schnelltests den Lockdown im Einzelhandel verfassungswidrig? Zuletzt aktualisiert: 24.02.2021 von Barbara Brenner
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