Barbara Brenner ist dank ihrer langjähren beruflichen Erfahrung als Rechtsanwältin (Seit 1994) interdisziplinär in verschiedenen Rechtsgebieten tätig.

Große Unternehmen, Freiberufler als auch Privatpersonen zählen zu ihrem Mandantenstamm und verlassen sich gerne auf Kompetenz, Zuverlässigkeit und Gewissenhaftigkeit von Rechtsanwältin Barbara Brenner.

Neben Rechtsfeldern wie Strafverteidigung, Internationales Privatrecht und Vertragsgestaltung sind diese 3 Rechtsfelder die Hauptkompetenzen von Rechtsanwältin Brenner:

Insolvenzrecht

Schwerpunkt Insolvenzrecht
Seit 22 Jahren vertrete ich die Interessen der Gläubiger im Insolvenzverfahren. Weiterbelieferung, Eigentumsvorbehalt und Anfechtung – Das sind meine Spezialgebiete im In- und Ausland.

Medizinrecht

Schwerpunkt Medizinrecht
Medizinrecht ist meine Leidenschaft. Als examinierte Krankenschwester habe ich einen Blick für die Gegebenheiten in der Klinik sowie die Sorgen und Nöte der Ärzte, Schwestern und Patienten.

Unternehmenssanierung

Schwerpunkt Unternehmenssanierung
Frauen sanieren anders:
Diskret – Zügig – Restschuldbefreit. Rechtssicher und unter größtmöglicher Schonung des Privatvermögens. Das ist Ihr Ziel? Packen wir es gemeinsam an!

Medizinrecht

Von der Plastischen Chirurgie über die Geburtshilfe bis zur HNO-OP: Meine studienbegleitende Tätigkeit als examinierte Krankenschwester in der interdisziplinären Notfallambulanz, im OP und im Nachtdienst auf Station haben mir das notwenige Spezialvokabular vermittelt. Sowohl Ärzte und Schwestern als auch Patienten fühlen sich schnell verstanden und erhalten von mir eine objektive rechtliche Einschätzung und immer auch eine Kostenkalkulation. Danach wird die Strategie gemeinsam festgelegt.

Im Rahmen des Medizinrechts berate und vertrete ich Klinikärzte und niedergelassene Ärzte vor allem:

  • im Arzthaftungsrecht mit einem speziellen Aufklärungs-Training* für die  Jung-Ärzte,
  • bei Praxisgründungen und Praxisübernahmen,
  • bei der Gründung von Medizinischen Versorgungszentren,
  • bei der Auseinandersetzung von Gemeinschaftspraxen sowie
  • im Bereich der kassenärztlichen und privatärztlichen Honorarabrechnungen
  • bei strafrechtlichen Ermittlungen im Rahmen eines fahrlässigen Tötungs- und/oder eines Abrechnungsbetrugsvorwurfs.

*Die häufigsten Verurteilungen von Ärzten erfolgen immer noch (!) wegen mangelhafter Risiko- und Sicherungsaufklärung. Im Vormarsch ist aber auch der schlichte Befunderhebungsfehler mit seiner gefährlichen Beweislastumkehr zu Lasten des Arztes.

Patienten werden von mir sorgfältig über ihre Rechte und Chancen im Prozess, über seine voraussichtliche Dauer und die Kosten aufgeklärt. Die Chancen, einen Haftungsprozess als Patient zu gewinnen, sind in Deutschland immer noch sehr schmal. Oft muss der gesamte Instanzenzug durchlaufen werden, was jahrelange Vorfinanzierung und auch psychisches Durchhaltevermögen bedeutet. Dabei helfe ich Ihnen.

Die Vertretung der Patienten ist deshalb so besonders anspruchsvoll, weil der Anwalt die gesamte medizinische Anamnese selbst aus den Krankenakten ermitteln und bewerten muss. Sodann muss er die Auswahl des Gerichtssachverständigen und das Beweisthema beherrschen. Später muss er eventuelle Lücken des medizinischen Fachgutachtens erkennen und in der mündlichen Verhandlung durch Ergänzungsanträge rechtzeitig rügen. Die häufigsten Mängel liegen dabei in der oberflächlichen Befunderhebung durch den Sachverständigen. Diese Rüge kann später nie wieder vorgebracht werden.

Besonderes Gewicht lege ich daher auf die Eruierung der Prozessaussichten und der Prozesskosten im Vorfeld eines Haftungsprozesses. Dabei nutze ich meine Kontakte zu Fachärzten schon im Vorfeld zu dem Prozess.

PKH ist hilfreich, deckt aber nur die eigenen Kosten ab Rechtshängigkeit ab, nicht dagegen die Kosten im Vorfeld der Klage und auch nicht die Kosten der Gegenseite im Falle des Unterliegens. Um die Patienten vor dem erheblichen Prozeßkostenrisiko  beim Unterliegen zu schützen, stelle ich gern den Kontakt zu einem Prozessfinanzierer her.

Insolvenzrecht

Frau Brenner gilt als ausgewiesene Insolvenzrechtsexpertin, und zwar sowohl auf Schuldnerseite als auch auf Gläubigerseite. Sie hat bei der Asuarbeitung des ESUG als Sachverständige für die CDU/CSU-Fraktion mitgewirkt und gilt als kampferprobt und verhandlungssicher. Sie ist hervorragend vernetzt im In- und Ausland.

Zu ihren Kompetenzen auf Gläubigerseite gehören insbesondere

  • das Anfechtungsrecht (Vorsorge und Verteidigung),
  • die Gestaltung und Durchsetzung von Kreditsicherheiten (inkl. Poolbildung),
  • AGB-Gestaltung mit besonderem Schwerpunkt auf die Insolvenzfestigkeit der Kreditsicherheiten,
  • die Beratung und Vertretung von Gläubigern in allen insolvenzrechtlichen Angelegenheiten einschließlich ESUG („pre-packaged plans“) und
  • internationale Insolvenzverfahren.

Unternehmern und Unternehmen in der Krise bieten wir eine sorgfältige Krisenplanung an, inklusive

  • der Beratung und Vertretung der Unternehmerfamilie (Schonung und kluge Investition des Privatvermögens) und/oder
  • die Beratung und Vertretung des Geschäftsführers wegen Vermeidung seiner persönlichen Haftung,
  • Unterstützung bei der Aufstellung eines Sanierungsplans und/oder Insolvenzplans
  • schonenden, aber gerichtsfesten Personalabbau (Verhandlungen mit dem Betriebsrat, Aufstellung eines Interessenausgleichs/ Sozialplans, gerichtsfeste Kündigung)
  • außergerichtliche Moratorien mit den Gläubigern nach englischem Muster („London Approach“)
  • Neugründung einer Auffanggesellschaft
  • Vor- und Nachteile eines Insolvenzverfahrens im Ausland (Frankreich, England, Österreich)
  • der Betreuung eines Insolvenzverfahrens im Inland

Und schließlich verteidigt sie Geschäftsführer und Gesellschafter auch in etwa anhängigen Ermittlungs- und Strafverfahren, soweit Insolvenzstraftaten betroffen sind.

Unternehmenssanierung / Krisenprävention

Sanierung kostet Nerven und Geld! Aber alles ist besser als das Unternehmen aus der Hand geschlagen zu bekommen.

Unternehmerinnen und Unternehmen in der Krise helfe ich deshalb sehr gern in Zusammenarbeit mit dem Steuerberater/Wirtschaftsprüfer des Hauses , ein Insolvenzverfahren nach Möglichkeit zu vermeiden oder es zumindest selbst zu steuern, und zwar:

  1. Zügig
  2. Diskret
  3. Unter größtmöglicher Schonung des Privatvermögens

Hierzu gehört

  • die Beratung der Gesellschafter, insbesondere der Unternehmerfamilie über die Aussichten und Kosten einer außer-insolvenzlichen Sanierung, alt. einer Sanierung unter dem Schutz eines diskreten Insolvenz(plan-)verfahrens
  • die Beratung des Geschäftsführers wegen Vermeidung seiner persönlichen Haftung,
  • Unterstützung bei der Aufstellung eines Sanierungsplans und/oder Insolvenzplans
  • der schonende, aber gerichtsfeste Personalabbau (Verhandlungen mit dem Betriebsrat, Aufstellung eines Interessenausgleichs/ Sozialplans, gerichtsfeste Kündigungen)
  • außergerichtliche Moratorien mit den Gläubigern nach englischem Muster („London Approach“)
  • Neugründung einer Auffanggesellschaft mit anschließendem Asset-deal oder: Share-deal
  • Entscheidung über ein Insolvenzverfahren im Ausland (Frankreich, England, Österreich) oder im Inland

Dabei gehe ich mit Ihnen folgende Checkliste durch:

  1. Strafbarkeitsfallen ermittlen und ausräumen
  2. verbleibende Liquidität ermitteln / „Kriegskasse“ bilden
  3. Zusammenstellung des notwendigen Experten-Teams zur Ermittlung der Krisenursachen
  4. Aufstellung eines straffen Zeit-, Maßnahmen- und Kostenplans für die erhaltende Sanierung oder den gezielten Verkauf

Den Weg in die Krise beschreitet man bereits mit der Gründung eines Unternehmens. Deshalb gehört die Auswahl einer für Jungunternehmer ungefährlichen Unternehmensform sowie ein coaching in der Gründungsphase zu den vornehmsten Pflichten eines frischgebackenen Unternehmers. Auf dass Ihr Bankkonto immer voller sein möge als Ihr Lehrgeldkonto!

Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin.

DE: 0049 (0) 228 / 308 98-0
Kompetenzen Zuletzt aktualisiert: 27.05.2022 von Barbara Brenner