Nach 8 Jahren Prozessdauer: € 550.000,- Schmerzensgeld + vollen materiellen Schaden für groben Behandlungsfehler bei Frühgeburt

Das Ortenau-Klinikum in Offenburg muss € 550.000,- Schmerzensgeld an ein heute 8-jähriges Mädchen zahlen. Das LG Offenburg hat es aufgrund eines Sachverständigengutachtens als erwiesen erachtet, dass dem diensthabenden Arzt ein sog. "grober Behandlungsfehler" im Rahmen einer Frühgeburt unterlaufen Mehr...

Schmerzensgeld für Hinterbliebene

Überall in der EU gibt es für Trauer, Schock und psychische Belastungen von Hinterbliebenen einer tödlich verletzen Person Schmerzensgeld, nur nicht in D. Lediglich körperliche, also (psycho-)somatische Schäden können in D einen Schadensersatzanspruch auslösen, allerdings müssen sie messbar sein Mehr...