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ZIP-Seminar „Der Anfechtungsprozess“: Neues vom Gesetzgeber und vom BGH
27. Oktober 2021, 9:00 - 16:30
Der Anfechtungsprozess
Angriff und Verteidigung: NEUE ANSÄTZE DER BGH-RECHTSPRECHUNG FÜR SIE ZUSAMMENGESTELLT
Anfechtungsprozesse nach deutschem Recht sind und bleiben gefährlich, denn sie leben von Indizien, Vermutungen und angeblichen Erfahrungssätzen. Damit sind sie Während die Insolvenzverwalter somit bisher leichtes Spiel hatte, ist es die vornehmliche Aufgabe des Prozessanwalts des Anfechtungsgegners, die Aussage- und Beweiskraft von Indizien zu entkräften, Vermutungen zu widerlegen und Erfahrungssätze zu hinterfragen.
Die Rechtsprechung des BGH gestaltet sich seit einigen Jahren deutlich differenzierter und auch das Anfechtungsreformgesetz vom 29.03.2017 ist inzwischen in der Praxis angekommen. Das war der Anlass für den Otto-Schmidt-Verlag, ein Spezialisten-Seminar anzubeiten, in dem alle drei Beteiligten, nämlich sowohl die Insolvenzverwalter als auch die Gläubiger und vor allem der BGH zu Wort kommen sollen.
Die gefährlichsten Anfechtungen sind nach wie vor die Vorsatzanfechtung, die Inkongruenzanfechtung sowie die (unerkannte) Schenkungsanfechtung (z.B. Zahlung durch verbundene Unternehmen, cash pools u.a.). Der Schwerpunkt dieses Seminars liegt deshalb auf den Anfechtungstatbeständen der §§ 133, 131 und 134 InsO und darüber hinaus auf der Anfechtung von Gesellschafterbegünstigungen nach § 135 InsO, jeweils in der Fassung des Anfechtungsreformgesetzes und der neueren Rechtsprechung des BGH der letzten Jahre. Die Teilnehmer werden feststellen, dass einige der starren Paradigmen des BGH in Auflösung begriffen sind oder zumindest hinterfrag werden. Welche das sind, und welcher Sachvortrag künftig notwendig sein wird, ist Gegenstand der Darstellungen von Frau RA’in Borries (Verwalterseite) und RA’in Brenner (Gläubigerseite). Ganz aktuell wird selbstverständlich auch ein Ausblick auf die Voraussetzungen und Grenzen der Privilegierung eigentlich anfechtbarer Leistungen nach dem COVInsAG und dem StaRUG aufgezeigt.
Der Schwerpunkt von Frau RA’in Brenner liegt auf der Erkennbarkeit und Bewertung künftiger Anfechtungsrisiken für die Unternehmen, denn eine erfolgreich Abwehr fängt schon hier an. Dabei wird sie auf aussichtsreiche Abwehr- und Verteidigungsansätze eingehen, die in vielen Fällen bei Weitem nicht ausgeschöpft werden, sowie auf weniger aussichtsreiche Strategien. Eine Schüsselrolle wird der Einsatz von Kreditsicherheiten spielen, insbesondere der problematische, weil asymmetrische „erweiterte Eigentumsvorbehalt“ sowie das Spediteurpfandrecht als gesetzliches Modell hierfür.
Während Frau RA’in Borries die aktuelle Kommentarliteratur aus Verwaltersicht darstellt, wird Frau RA’in Brenner in dem Seminar anhand aktueller, teilweise selbst erstrittener Urteile aufzeigen, wie das Prozessrisiko durch detaillierten Sach- und Gegenvortrag und durch Ausschöpfen der zur Verfügung stehenden Beweismittel erheblich minimiert werden kann.
Herr Richter am BGH Dr. Heinrich Schoppmeyer ist z. Zt. Stellvertretender Vorsitzender des für das Insolvenzanfechtungsrecht zuständigen IX. Zivilsenats des BGH, und damit die höchste Instanz für Anfechtungsprozesse. Er erläutert aus erster Hand die aktuellen Entwicklungen der Rechtsprechung des BGH zu den Anfechtungstatbeständen der §§ 133, 134 und 135 InsO. Dabei wird er u.a. auf den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners eingehen und darlegen, unter welchen Umständen er neuerdings zu Unrecht vermutet wurde und näherer Aufklärung bedurfte. Er wird ferner aufzeigen, unter welchen Umständen eine Zahlung durch konzenverbundene Unternehmen ausnahmsweise nicht als unentgeltliche Leistung angefochten werden kann. Er wird schließlich darlegen, dass auf die Anfechtungsfreistellungen nach §§ 89–91 StaRUG nicht ohne Weiteres Verlass ist.
Am Ende der Tagung haben die Teilnehmer Gelegenheit zu einer offenen Diskussion mit allen Referenten.
Weitere Informationen:
Unterlagen werden rechtzeitig vor dem Seminar für die Teilnehmer bereitgestellt.
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