Privatinsolvenz in Zeiten der Corona-Epidemie

Jefferson Thomas“Bankruptcy is as American as John Wayne and Applepie”


Die Corona-Krise stellt uns alle vor Große Herausforderungen. Ob im geschäftlichen oder privaten Bereich, viele Fragen sich, ob eine Insolvenz eine Lösung ist.

Sie sind Einzelunternehmer, Handwerker, Arzt, Zahnarzt, Rechtsanwalt, Boutiquenbesitzer, Modeschöpfer oder Messebauer und die Schulden wachsen Ihnen über den Kopf? Sie arbeiten 24h/7 und es bleibt nichts für Sie übrig? Jetzt noch die Ausfälle wegen der Corona-Krise, da stellt sich die Frage:

„Muss ich Insolvenz beantragen?“

Die gute Nachricht ist: Sie müssen nicht, aber Sie DÜRFEN!

Der Vorteil der Privatinsolvenz: ES PASSIERT IHNEN NICHTS!

  • Sämtliche Verbindlichkeiten werden inkl. Zinsen sofort gestoppt.
  • Ein Zugriff von Gläubigern auf Ihre Einnahmen und Ihr Vermögen ist nicht mehr möglich.
  • Zwangsvollstreckungen werden vom Gericht sofort eingestellt.
  • Der pfändungsfreie Betrag Ihrer Einnahmen bleibt ab sofort zu Ihrer freien Verfügung.
  • Kein Besuch mehr vom Gerichtsvollzieher.

und:

  • Durch einen Insolvenzplan werden Ihnen alle Schulden in einem einzigen Termin erlassen!

Der Nachteil der Privatinsolvenz:

  • Ein Insolvenzverwalter bemächtigt sich Ihres gesamten restlichen Vermögens, der Geschäftsausstattung, der Maschinen und Geräte, und will alles verkaufen?

Darum kümmern wir uns!

Unser Ziel ist, dass Sie Ihr Geschäft nach Abwicklung eines kurzen Insolvenzverfahrens am selben Ort und mit den Arbeitsmitteln, die Ihnen zustehen, weiter betreiben können.

Sie werden es nicht glauben, aber:
Als Selbständiger dürfen Sie in der Wohlverhaltensperiode so viel verdienen, wie Sie wollen. Und wenn es mehr ist als der pfändbare Betrag aus einem fiktiven Angestelltengehalt in einem vergleichbaren Beruf, dürfen Sie den gesamten Mehrverdienst behalten.

Die Insolvenzordnung gibt Ihnen diese Möglichkeiten, aber nur ein spezialisierter Anwalt weiß, wie es geht.

Bei einer Privatinsolvenz sind Sie übrigens in guter Gesellschaft:

Abraham Lincoln, zum Beispiel, hatte einen Lebensmittelladen, der pleite ging. Abraham Lincoln in die Politik und wurde bekanntlich der 1. Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika. Er zahlte allerdings noch Jahre danach seine Schulden ab, weil es damals noch kein geregeltes Insolvenzverfahren gab, an dessen Ende die Restschuldbefreiung stand.

Thomas Jefferson, der 3. Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika, hatte eine farm betrieben, bevor er in die Politik ging. Er ist bekannt für seine „Declaration of Independence“ und als Gründer der University of Virginia. Seine finanziellen Probleme sind weniger bekannt. Die Amtsführung im Weißen Haus kostete ihn viel Geld, das Uncle Sam ihm nie zurückzahlte. Seine farm litt unter einer Dürre und ging in der Depression von 1819 pleite. Darüber hinaus hatte er für seinen Schweigersohn quergezeichnet und die Gläubiger treiben die Schulden bei ihm ein. Jefferson verstarb am 4. Juli 1826 immer noch hoch verschuldet.

Harry S Truman stammte ebenfalls von einer farm. Sein Vater hatte allerdings bei einer Weizen-Spekulation 1901 alles verloren. Von 1903 bis 1906 arbeitete Harry als Bankangestellter in Kansas City, um dann wieder seinem Vater beim Aufbau einer neuen Farm zu helfen. Nach dem Tod seines Vaters 1914 versuchte er, mit risikoreichen Investitionen in eine Zinkmine und in Ölbohrungen das große Geschäft zu machen; beide Investments schlugen aber fehl. Er wurde faktisch restschuldbefreit, weil seine Bank, bei der er hoch verschuldet war, in der Rezession von 1920-21 selbst pleite ging. Er ging in die Politik und wurde 1945 bekanntlich als Nachfolger von Franklin D. Roosevelt zum 33. Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika gewählt.

Mark Twain, der Erfinder der Romanfigur des Huckleberry Finn, hatte reich geheiratet. Allerdings machte er ein paar ungünstige Investments und meldete im Jahr 1894 Insolvenz an. Aber er war ein gefragter Redner, in der upper class gut vernetzt und schaffte es durch lukrative Engagements wieder nach oben.

Walt Disney, John Wayne

und andere Berühmtheiten hatten ebenfalls geschäftliche Misserfolge und schlechte Zeiten hinter sich, in denen sie Schulden machen mussten, die sie nicht mehr abzahlen konnten. Im Gegensatz zu den o.g. Persönlichkeiten konnten diese aber bereits auf ein Insolvenzverfahren mit anschließender Befreiung von allen Verbindlichkeiten zurückgreifen. Denn die USA haben Privatpersonen bereits im Jahr 1841 die Möglichkeit gegeben, sich unter den Schutz des Insolvenzrechts zu stellen (to „file for bankruptcy relief“). Nach dem Ende der „Großen Depression“ wurde der Schuldenerlass durch den Bankruptcy Act von 1938 in den USA nochmals weiter entwickelt.Wussten Sie übrigens, dass Jil Sander mit ihrer ersten Modelinie auch pleite ging? Sie hat daraus aber gelernt, ihre deutschen Schneiderinnen entlassen und im – damals noch erheblich günstigeren – Italien produzieren lassen. Ihr Erfolg im 2. Anlauf war unbeschreiblich.

All diese Berühmtheiten waren einmal in derselben Situation wie Sie heute. Nicht alle hatten eine Zweite Chance, aber Sie sollen sie bekommen.

Die Insolvenzordnung hat des dem Amerikanischen Bankruptcy Code nachgemacht und eröffnet dem ehrlichen Schuldner eine einmalige Befreiung von allen Schulden. Sie bekommen eine neue Chance und können Ihren ganz persönlichen American Dream dann eben im 2. Anlauf verwirklichen.

Nehmen Sie Kontakt zu mir auf, schildern Sie kurz Ihre Situation und ich werde sehen, wie ich Ihnen dabei helfen kann.


*Portrait of Thomas Jefferson, (top): Public Domain
Copyright © 2020, Barbara Brenner, Rechtsanwältin, Bonn
Copyright © 2011, James A. Michel, Attorney-at-Law, San Francisco