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Vertragliche Lösungsklauseln (“Close-out-netting-clauses” oder “Liquidations-Netting”) für Banken auf dem Prüfstand, Änderung § 104 InsO geplant: Erhalten die Banken dadurch einen Vorteil im Anfechtungsrecht?

Der Deutsche Bundestag befasst sich derzeit mit der Wirksamkeit von vertraglichen Vertragsbeendigungs- (Lösungs-)klauseln für den Fall der Insolvenz. Gem. § 103 InsO liegt die Entscheidungskompetenz über die Fortsetzung beidseits unerfüllter Verträge ausschließlich in der Hand des Verwalters. Mehr...
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Wer vollstreckt Ihnen Ihren Titel eigentlich im Ausland?

Sie möchten einen Europäischen Vollstreckungstitel im Ausland vollstrecken gehen? Dann müssen Sie zuerst mal herausfinden, welches Vollstreckungsorgan in dem Ausland dafür vorgesehen ist (wahrscheinlich ist es ein huissier, ein gerechtsdeurwaarder, bailiff oder wie auch immer die Burschen heißen). Mehr...
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